Zuchtrichtlinien

 

International Cat World e. V.

Zucht- und Haltungsrichtlinien

Die Zucht- und Haltungsrichtlinien gelten für alle Mitglieder des ICW e. V. und basieren auf der Grundlage des jeweilig geltenden deutschen Tierschutzgesetzes unter Berücksichtigung der bundesländerspezifischen Abweichungen.

§1 Voraussetzung für die Eintragung in das Zuchtbuch

Jede Züchterin/ jeder Züchter vom ICW e. V. welche/r Ahnentafeln (Stammbäume) bei der Zuchtbuchstelle erwerben möchte, ist verpflichtet einen Zwingernamen für seine Katzenzucht (Cattery) zu beantragen. Die Züchterin/ der Züchter schlägt einen oder mehrere Namen als Zwingernamen vor, wobei die Eintragung des Namens beim ICW e. V. erfolgt. Nur die im Zwinger eines mit im International Cat World e. V. registrierten Züchterinnen und Züchter geborene Jungtiere stellt der ICW e. V. Ahnentafeln aus. Die Jungtiere erhalten zum Vornamen den ausgewählten Zwingernamen, wobei aus EDV-Gründen der gesamte Name (Vorname + Zwingername) einschließlich Satzzeichen und Leerstellen 35 Zeichen nicht überschreiten darf. Züchterin und Züchter sind, die eine in ihrem/seinem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. im Besitz einer Mutterkatze am Tag der Geburt ist. Als Eigentumsnachweis wird generell die zugehörige Ahnentafel der Katze anerkannt.

§2 Wurfmeldungen und Ahnentafeln

2.1
Nur Mitglieder des ICW e. V. können Wurfregistrierungen und Ahnentafeln für die in ihrer Cattery geborenen Jungtiere beantragen.
2.2
Nur Mitglieder des ICW e. V. die uns den unter §1 beschriebenen Eigentumsnachweis erbringen, können Ahnentafeln für Jungtiere beantragen sowie Deckbescheinigungen unterzeichnen.
2.3
Das Zuchtbuch erstellt aufgrund der vom Züchter eingereichten, ordentlichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Dokumente der Elterntiere und der Wurfmeldung einen Abstammungsnachweis mit vier Generationen, der dem Züchter nach erfolgter Bezahlung zugestellt wird. Der Züchter haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Eingereichte Abstammungsnachweise von Elterntieren, Katzen aus Zuchtbüchern anderer Vereine, die notwendig zur Erstellung von Ahnentafeln für Jungtiere im ICW e. V. sind, werden mit Vor- und Zwingernamen (wenn vorhanden Zuchtbuch-Nr., Farbe, Titel und Geburtsdatum) in das Zuchtbuch des ICW e. V. übernommen, sofern der Abstammungsnachweis einer genetischen Überprüfung stand hält. Bei Namensübernahme gilt auch hier die 35-Zeichen Regelung, daher behält sich der Verein eine mögliche Kürzung vor. Die registrierten Tiere erhalten eine Zuchtbuchnummer des International Cat World e. V., welche auf der Ahnentafel vermerkt wird.
2.4
Farbänderungen in bereits ausgestellten Ahnentafeln des ICW e. V. müssen von Züchterinnen und Züchtern umgehend mitgeteilt werden. Die Änderungen sind kostenpflichtig. Die Zuchtbuchstelle prüft auf genetische Richtigkeit. Eigenmächtige Änderungen der Ahnentafeln machen das Dokument unzulässig, fallen unter Urkundenfälschung und sind strafbar. In der Wurfmeldung kann die Züchterin/der Züchter den Vermerk
„Zucht: JA oder Zucht: NEIN“ für die Ahnentafel der Jungtiere eintragen lassen. Jede Änderungen oder Aufhebungen von Vermerken in Ahnentafeln bedürfen der Zustimmung sowie schriftlichen Beantragung der Züchterinnen/des Züchters und sind kostenpflichtig. Hierzu bedarf es der Erstellung und Berechnung eines neuen Abstammungsdokuments.

§3 Zuchtbestimmung

3.1
Alle bei einer Züchterin/beim Züchter lebenden Katzen sollten frei von ansteckenden Krankheiten sowie Ungeziefer sein, der tierärztlichen Kontrolle unterliegen, den vollständigen Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen besitzen sowie artgerecht unter hygienischen Bedingungen gehalten werden. Tiere die zu Katzenshows gemeldet sind, müssen zusätzlich nach Bundeslandes üblicher Empfehlung tierärztlich versorgt werden. Tritt im Zuchtbestand eine ansteckende Krankheit (insbesondere Mikrosporie, Leukose, FIP, Katzenseuche Katzenschnupfen) auf, so geziemt es der umgehenden tierärztlichen Versorgung alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der bestehenden Situation zu treffen und Sorge zu tragen, erst mit anderen Tieren oder Tierhaltern in Verbindung zu treten, wenn der Bestand wieder gesund ist.
3.2 a
Zuchtkatzen sollten zum Zuchteinsatz mindestens den 10. Lebensmonat vollendet haben. Bei einer vorzeitigen Deckung des 10. Lebensmonats ist ein tierärztlicher Rat hinzu zu ziehen.
3.2 b
Eine Zuchtkatze sollte innerhalb von zwei Kalenderjahren maximal drei Würfe haben, wobei die Wurfabstände in diesem Zeitraum in die Ermessensentscheidung der Züchterin/des Züchters gestellt sind. Rassekreuzungen und das Verpaaren von Rassekatze mit einer Rassekreuzung sind im allgemeinen verboten. Katzen/Kater und Verpaarungen die folgende Defekte aufweisen sollten vom Zuchtprogramm ausgeschlossen werden:
– mit einem Generalfehler, der ein Ausstellungszertifikat bzw. Ausstellungsteilnahme ausschließt
– mit Einhodigkeit
– mit Olygodactylie
– mit klinischer HD
– mit Schädelanomalien
– mit Brustkorbanomalien
– mit Deformation des Knochenbaus
– mit Schwanzanomalien die nicht im Standard festgelegt sind
– mit Rollid (Entropium)
– mit Strabismus (Schielen)
– mit Tendenz zum Schielen
– mit Nystagmus (Augenzittern)
– mit PRA (langsame Erblindung)
– mit Photophobie (Lichtunverträglichkeit)
– mit Albinoauge/n (rot durchscheinende Retina des Auges)
– mit Taubheit
– mit Überbiss
– mit Unterbiss
– mit schiefen Gebiss
– mit fehlender bzw. nicht sichtbarer Tasthaare
– mit PKD (Polyzystische Nierenerkrankung)
– mit GM (lysosomalische Speicherkrankheit – Enzymproduktionsdefekt)
– mit Missgeburten
– mit häufigen Fehlgeburten (auch bei wechselnden Katern)
– mit weißen Flecken, die nicht im Standard aufgeführt sind
3.3
Bei Zucht weißer Katzen werden Verpaarungen von weißen x farbigen Elterntieren empfohlen. Weiße Elterntiere sowie weiße Jungtiere sollten durch audiometrische Untersuchung auf Taubheit getestet werden. Weiße Zuchttiere müssen audiometrisch getestet sein. Die Katzen müssen vor
Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit einem Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der Bescheinigung des zum Tier gehörenden Audiometrietests vermerkt sein.
3.4
Um eine erbliche polyzystische Erkrankung auszuschließen, ist für die Katzenrassen Perser/Exotic sowie Briten (Kurz- und Langhaarvarianten) eine DNA-Analyse ratsam.
3.5
Bei Fremddeckungen ist der Besitzerin/dem Besitzer der Zuchtkatze von der Besitzerin/dem Besitzer des Deckkaters unverzüglich einen ausgefüllten und unterschriebene Deckbescheinigung sowie einer Kopie des Katerstammbaums auszuhändigen. Damit bescheinigen die Besitzer des Deckkaters, dass er der angegebene Kater tatsächlich das Vatertier des zu erwartenden Wurfes ist. Diese Bescheinigung ist dem Zuchtbuchamt bei Beantragung der Ahnentafeln unbedingt vorzulegen. Eine Katze darf frühestens drei Wochen nach einer Deckung mit einem anderen Kater zusammen kommen. Die gilt auch bei vorübergehend entlaufenen Zuchtkatzen nach deren Rückkehr.

§4 Abgabe von Jungtieren

Der Verkauf von Katzen an Tierhändler/innen, Zoohandlungen und Versuchsanstalten/Laboren ist verboten. Eine Vermittlung über eine Tierarztpraxis sowie Zoofachgeschäft (z. B. durch einen Aushang) wobei das Tier bis zur Abgabe bei der Züchterin/dem Züchter bleibt ist erlaubt. Die Züchter/innen sollten ihre Jungtiere im gesunden Zustand, nicht vor der 13. Lebenswoche und nur mit dem empfohlenen Impfschutz, 2 x gegen Katzenschnupfen und 2 x gegen Katzenseuche und ungezieferfrei abgeben. Nur wenn die zweite Katzenseuche-Impfung in der 12.Lebenswoche gegeben wird ist eine Impfung ausreichend. Dies gilt nicht für die Impfung gegen Katzenschnupfen. Um einen Missbrauch der Schwarzzucht (unkontrolliertes Vermehren) entsprechend dem Tierschutzgesetz zu verhindern, wird empfohlen Jungtiere, welche als sogenannte
Liebhabertiere verkauft werden, ab dem 6. Lebensmonat tierärztlich kastrieren zu lassen. Die Käufer/innen sollten der Züchterin/dem Züchter einen schriftlichen Nachweis über den Kastrationseingriff des behandelnden Tierarztes geben.

Allgemeine Bestimmungen

Zur Erstellung der Ahnentafeln werden die geltenden Zucht- und Haltungsrichtlinien des ICW e. V. – International Cat World e. V. zugrunde gelegt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Ahnentafeln können jederzeit vom Zuchtbuchamt in den Eintragungsdokumenten der Tiere und deren Nachkommen geändert werden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Züchterin/des Züchters. Bei Unklarheiten der Farbe und Rasse empfehlen wir, das Tier bei einer Katzenshow vorzustellen und begutachten zu lassen. Erfahrene Richter/innen stehen dort jederzeit zur Verfügung. Fragen mit zuchtspezifischen Schwerpunkten sind direkt an die Zuchtbuchstellen des ICW e. V. zu stellen.

Diese Richtlinien gelten nur für den ICW e. V
Gültig ab 15.12.2015

 

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